Bericht an den Gutachter
Für die Langzeittherapie verlangt die Krankenkasse einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Hier steht, was hineingehört und wann er fällig ist. Und wie JuvoFlow den Entwurf in genau dieser Gliederung schreibt, aus dem, was Sie nach den Sitzungen eingesprochen haben.
Anlässe
Erst-, Umwandlungs- und Fortführungsantrag sind keine verschiedenen Dokumente, sondern drei Anlässe für denselben Bericht nach PTV 3.
Erstantrag
Die Therapie beginnt direkt als Langzeittherapie.
Der erste Antrag auf Langzeittherapie wird immer begutachtet. Der Bericht folgt den Punkten 1 bis 6 des Leitfadens.
Umwandlungsantrag
Aus der Kurzzeit- wird eine Langzeittherapie.
Auch die Umwandlung wird immer begutachtet. Zu den Punkten 1 bis 6 kommt Punkt 7: bisheriger Verlauf und warum die Kurzzeittherapie nicht reicht. Bei Kindern und Jugendlichen der häufigste Anlass: 2023 betrafen 79 % aller Gutachten eine Umwandlung.
Fortführungsantrag
Die Langzeittherapie geht weiter.
Ob ein Gutachten eingeholt wird, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Der Bericht hat dann nur drei Punkte und baut auf dem letzten Bericht auf.
Ergänzungsbericht
Nach Ablehnung und Widerspruch.
Lehnt die Kasse den Antrag ab und legt die Familie Widerspruch ein, kann die Kasse ein Zweitgutachten einholen. Dafür fordert sie einen Ergänzungsbericht an, in freier Form und gezielt zu den offenen Punkten.
Gliederung
Der Leitfaden PTV 3 gibt für den Erst- und den Umwandlungsantrag sieben Punkte vor. Der Umfang soll in der Regel zwei Seiten betragen. Stichworte sind erlaubt, Unterpunkte nur, wenn sie für den Fall wichtig sind.
Punkt 1
Lebenssituation, Kindergarten oder Schulart, Geschwisterzahl und -position, Alter und Beruf der Eltern oder Betreuungspersonen.
Punkt 2
Symptome mit Schwere und Verlauf, Angaben von Eltern, Bezugspersonen und Schule, Auffälligkeiten im Kontakt, psychischer Befund, Krankheitsverständnis, Testergebnisse.
Punkt 3
Ergebnisse des Konsiliarberichts, gegebenenfalls Medikation und Vorbehandlungen.
Punkt 4
Behandlungsrelevante Lebensgeschichte, auch der Bezugspersonen, Krankheitsanamnese und je nach Verfahren Verhaltensanalyse, Psychodynamik oder systemisches Erklärungsmodell.
Punkt 5
Diagnosen nach ICD-10 mit Diagnosesicherheit, gegebenenfalls Differenzialdiagnosen.
Punkt 6
Therapieziele, Setting, Sitzungszahl und Frequenz, Einbeziehung der Bezugspersonen, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Prognose.
Punkt 7
Verlauf der Kurzzeittherapie, erreichte und nicht erreichte Ziele, Begründung der Langzeittherapie, weitere Testergebnisse.
Beim Fortführungsantrag sind es nur drei Punkte: Verlauf seit dem letzten Bericht, aktuelle Diagnose und Befund, Begründung der Fortführung. Mehr zum Verlängerungsantrag
Mit JuvoFlow
Ein paar Sätze einsprechen oder die handschriftliche Notiz fotografieren. Bis der Bericht fällig ist, liegt alles in der Akte.
JuvoFlow schreibt entlang der Punkte des Leitfadens, aus Ihren Notizen und der Akte Ihrer Praxissoftware, mit Chiffre statt Namen.
Fehlt etwa für die Verhaltensanalyse die auslösende Situation, fragt JuvoFlow danach. Was keine Grundlage hat, bleibt sichtbar offen.
Angaben von Eltern, Bezugspersonen und Schule haben im Entwurf ihren festen Platz, so wie der Leitfaden es vorsieht.
JuvoFlow zählt Sitzungen und Kontingente mit und meldet sich, solange die Zeit für Schreiben, Postweg und Gutachter noch reicht.
Diagnose, Behandlungsplan und Prognose bleiben Ihre fachliche Entscheidung. Erst mit Ihrer Freigabe wird aus dem Entwurf ein Dokument.
Fragen
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Psychotherapie-Richtlinie und die Vorgaben Ihrer Krankenkasse.
Der Leitfaden PTV 3 sieht in der Regel zwei Seiten vor. Angaben dürfen stichwortartig sein, Unterpunkte gehören nur hinein, wenn sie für den Fall relevant sind.
Die Gutachterin oder der Gutachter, den die Krankenkasse beauftragt. Statt des Namens trägt der Bericht eine Chiffre aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und dem Geburtsdatum.
In der Regel nicht. Anträge auf KZT 1 und KZT 2 werden meist ohne Gutachten entschieden, die Krankenkasse kann aber im Einzelfall eines anfordern.
Nein. JuvoFlow schreibt einen Entwurf, der nur aus dem besteht, was Sie eingesprochen oder eingescannt haben und was in der Akte Ihrer Praxissoftware steht. Was keine Grundlage hat, bleibt als offene Angabe stehen. Nichts geht raus, bevor Sie es gelesen und freigegeben haben.
In der Demo zeigen wir einen Bericht zum Umwandlungsantrag am Beispiel von Leon, 11 Jahre, ein erfundener Fall.