Bericht an den Gutachter

Den Bericht an den Gutachter schreiben, mit einem Entwurf aus Ihren Notizen.

Für die Langzeittherapie verlangt die Krankenkasse einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Hier steht, was hineingehört und wann er fällig ist. Und wie JuvoFlow den Entwurf in genau dieser Gliederung schreibt, aus dem, was Sie nach den Sitzungen eingesprochen haben.

Auf einen Blick

  • Gliederung nach dem KBV-Leitfaden PTV 3
  • In der Regel zwei Seiten, Stichworte erlaubt
  • Chiffre statt Name des Kindes
  • Pflicht bei Erst- und Umwandlungsantrag

Anlässe

Wann ein Bericht fällig ist.

Erst-, Umwandlungs- und Fortführungsantrag sind keine verschiedenen Dokumente, sondern drei Anlässe für denselben Bericht nach PTV 3.

Erstantrag

Die Therapie beginnt direkt als Langzeittherapie.

Der erste Antrag auf Langzeittherapie wird immer begutachtet. Der Bericht folgt den Punkten 1 bis 6 des Leitfadens.

Umwandlungsantrag

Aus der Kurzzeit- wird eine Langzeittherapie.

Auch die Umwandlung wird immer begutachtet. Zu den Punkten 1 bis 6 kommt Punkt 7: bisheriger Verlauf und warum die Kurzzeittherapie nicht reicht. Bei Kindern und Jugendlichen der häufigste Anlass: 2023 betrafen 79 % aller Gutachten eine Umwandlung.

Fortführungsantrag

Die Langzeittherapie geht weiter.

Ob ein Gutachten eingeholt wird, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Der Bericht hat dann nur drei Punkte und baut auf dem letzten Bericht auf.

Ergänzungsbericht

Nach Ablehnung und Widerspruch.

Lehnt die Kasse den Antrag ab und legt die Familie Widerspruch ein, kann die Kasse ein Zweitgutachten einholen. Dafür fordert sie einen Ergänzungsbericht an, in freier Form und gezielt zu den offenen Punkten.

Gliederung

Was in den Bericht gehört.

Der Leitfaden PTV 3 gibt für den Erst- und den Umwandlungsantrag sieben Punkte vor. Der Umfang soll in der Regel zwei Seiten betragen. Stichworte sind erlaubt, Unterpunkte nur, wenn sie für den Fall wichtig sind.

  1. Punkt 1

    Soziodemographische Daten

    Lebenssituation, Kindergarten oder Schulart, Geschwisterzahl und -position, Alter und Beruf der Eltern oder Betreuungspersonen.

  2. Punkt 2

    Symptomatik und psychischer Befund

    Symptome mit Schwere und Verlauf, Angaben von Eltern, Bezugspersonen und Schule, Auffälligkeiten im Kontakt, psychischer Befund, Krankheitsverständnis, Testergebnisse.

  3. Punkt 3

    Somatischer Befund

    Ergebnisse des Konsiliarberichts, gegebenenfalls Medikation und Vorbehandlungen.

  4. Punkt 4

    Lebensgeschichte und Krankheitsmodell

    Behandlungsrelevante Lebensgeschichte, auch der Bezugspersonen, Krankheitsanamnese und je nach Verfahren Verhaltensanalyse, Psychodynamik oder systemisches Erklärungsmodell.

  5. Punkt 5

    Diagnose

    Diagnosen nach ICD-10 mit Diagnosesicherheit, gegebenenfalls Differenzialdiagnosen.

  6. Punkt 6

    Behandlungsplan und Prognose

    Therapieziele, Setting, Sitzungszahl und Frequenz, Einbeziehung der Bezugspersonen, Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Prognose.

  7. Punkt 7

    Nur bei Umwandlung: bisheriger Verlauf

    Verlauf der Kurzzeittherapie, erreichte und nicht erreichte Ziele, Begründung der Langzeittherapie, weitere Testergebnisse.

Beim Fortführungsantrag sind es nur drei Punkte: Verlauf seit dem letzten Bericht, aktuelle Diagnose und Befund, Begründung der Fortführung. Mehr zum Verlängerungsantrag

Mit JuvoFlow

Wie lang darf der Bericht an den Gutachter sein?

Der Leitfaden PTV 3 sieht in der Regel zwei Seiten vor. Angaben dürfen stichwortartig sein, Unterpunkte gehören nur hinein, wenn sie für den Fall relevant sind.

Wer liest den Bericht?

Die Gutachterin oder der Gutachter, den die Krankenkasse beauftragt. Statt des Namens trägt der Bericht eine Chiffre aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und dem Geburtsdatum.

Braucht die Kurzzeittherapie einen Bericht?

In der Regel nicht. Anträge auf KZT 1 und KZT 2 werden meist ohne Gutachten entschieden, die Krankenkasse kann aber im Einzelfall eines anfordern.

Schreibt JuvoFlow den Bericht allein?

Nein. JuvoFlow schreibt einen Entwurf, der nur aus dem besteht, was Sie eingesprochen oder eingescannt haben und was in der Akte Ihrer Praxissoftware steht. Was keine Grundlage hat, bleibt als offene Angabe stehen. Nichts geht raus, bevor Sie es gelesen und freigegeben haben.

Ihren nächsten Bericht als Entwurf sehen?

In der Demo zeigen wir einen Bericht zum Umwandlungsantrag am Beispiel von Leon, 11 Jahre, ein erfundener Fall.

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