Verlängerungsantrag

Verlängerungs­antrag: Umwandlung und Fortführung rechtzeitig stellen.

Umgangssprachlich heißt er oft Verlängerungsantrag. Gemeint ist einer von zwei Anträgen: die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie oder die Fortführung einer laufenden Langzeittherapie. Bei beiden zählt, dass er rechtzeitig rausgeht.

Auf einen Blick

  • Keine feste Grenze bei Sitzung 20 mehr
  • Antrag so rechtzeitig, dass es ohne Pause weitergeht
  • KZT-Stunden zählen zur Langzeittherapie
  • Fortführung: Gutachten nur auf Anforderung

Begriffe

Umwandlung oder Fortführung?

Welcher Antrag gemeint ist, hängt davon ab, wo die Therapie gerade steht.

KZT 1 → KZT 2

Noch kein Verlängerungsantrag im engeren Sinn.

Auf die Kurzzeittherapie 1 folgt der Antrag auf KZT 2, wieder 12 Stunden, mit den Formularen PTV 1 und PTV 2. Ein Bericht an den Gutachter ist in der Regel nicht nötig.

Umwandlungsantrag

Aus der Kurzzeit- wird eine Langzeittherapie.

Möglich nach KZT 1 oder KZT 2. Die Stunden der Kurzzeittherapie werden auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet. Der Antrag wird immer begutachtet.

Fortführungsantrag

Die Langzeittherapie geht weiter.

Reicht das bewilligte Kontingent nicht, beantragen Sie die Fortführung. Ob ein Gutachten eingeholt wird, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall.

Fristen

Wann der Antrag raus muss.

Bis Juni 2026 musste der Umwandlungsantrag bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie gestellt sein. Diese feste Grenze hat der Gemeinsame Bundesausschuss gestrichen. Seit dem 17. Juni 2026 gilt: rechtzeitig, also so, dass die Behandlung nahtlos weitergehen kann.

Wie früh das ist, hängt von drei Dingen ab

Mit JuvoFlow

Fristen, bevor es knapp wird.

JuvoFlow rechnet aus dem Rhythmus Ihrer Sitzungen, Schreibzeit, Postweg und der Bearbeitungszeit Ihrer bisherigen Anträge rückwärts und zeigt für alle Klient:innen, welcher Antrag wann raus muss.

  • Kontingente und Bezugspersonenstunden werden mitgezählt
  • Fällig · Kommt auf Sie zu · Abgeschlossen auf einen Blick
  • Mitteilung aufs Handy, sobald etwas fällig wird
App-Bildschirm „Dokumente“ mit fälligen und kommenden Anträgen

Mit JuvoFlow

Der Bericht gleich dazu.

Ist der Antrag fällig, schreibt JuvoFlow den Entwurf für den Bericht an den Gutachter, in der Gliederung, die der Leitfaden vorgibt.

  • Aus Ihren Sitzungsnotizen, mit Chiffre statt Namen
  • Beim Fortführungsantrag auf dem letzten Bericht aufbauend
  • Erst mit Ihrer Freigabe wird ein Dokument daraus
App-Bildschirm „Entwurf prüfen“ mit Gliederung des Berichts

Bericht zur Fortführung

Drei Punkte statt sieben.

Wird die Fortführung begutachtet, ist der Bericht kürzer als beim Erst- oder Umwandlungsantrag. Er baut auf dem letzten Bericht auf, mehrere Fortführungsberichte werden fortlaufend nummeriert.

Gliederung beim Umwandlungsantrag
  1. Punkt 1

    Verlauf seit dem letzten Bericht

    Veränderung der Symptomatik und Ergebnis im Hinblick auf die Therapieziele, gegebenenfalls auch die Arbeit mit den Bezugspersonen.

  2. Punkt 2

    Aktuelle Diagnose und Befund

    Diagnosen nach ICD-10, aktueller psychischer Befund, weitere Testergebnisse.

  3. Punkt 3

    Begründung der Fortführung

    Weitere Therapieplanung, geänderte oder erweiterte Ziele und Methoden, Prognose und Planung des Therapieabschlusses.

Fragen

Häufige Fragen zum Verlängerungsantrag.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Psychotherapie-Richtlinie und die Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

Gibt es die Frist bis zur 20. Sitzung noch?

Nein. Seit dem 17. Juni 2026 nennt die Psychotherapie-Richtlinie keine feste Sitzung mehr. Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Behandlung nahtlos weitergehen kann. Dabei zählen auch die Fristen, in denen die Krankenkasse prüft.

Werden die Stunden der Kurzzeittherapie angerechnet?

Ja. Bei der Umwandlung werden die Stunden der Kurzzeittherapie auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet. Wer in der Verhaltenstherapie nach KZT 1 und 2 (24 Stunden) umwandelt, hat von den 60 Stunden also noch 36.

Kann ich schon nach KZT 1 umwandeln?

Ja. Die Umwandlung in eine Langzeittherapie ist auch direkt nach der KZT 1 möglich.

Braucht der Fortführungsantrag ein Gutachten?

Nicht immer. Bei Fortführungen kann die Krankenkasse im Einzelfall entscheiden, ob sie begutachten lässt. Dann schreiben Sie einen Bericht mit drei Punkten.

Fristen im Blick behalten?

In der Demo zeigen wir, wie JuvoFlow Kontingente mitzählt und an den Umwandlungsantrag erinnert.

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